Beitragsordnung
Beitragsordnung
des Angelsportvereins "Stralsunder Angelfreunde e.V."
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren, Umlagen und Sicherheitsleistungen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, der Aufnahme- und Bearbeitungsgebühren, der Umlagen und der Sicherheitsleistungen.
2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 01. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Jungangler bis 18 Jahre 30,-€ pro Jahr
mit LAV-MV Gewässerkarte
Erwachsene Angler ab 19 Jahre 38,-€ pro Jahr
plus LAV-MV Gewässerkarte wenn gewünscht 52,-€ pro Jahr
Beitragsermäßigung für Schwerbehinderte 5,-€ pro Jahr
Gebühr für Neuaufnahme 10.-€ einmalig
(inklusiv Ausweis )
Neuausstellung Mitgliedsausweis 5.-€ einmalig
1. Bei Neuaufnahmen mit LAV-MV Gewässerkarten, ist von jedem erwachsenen Angler (ab 18Jahre) eine einmalige Sicherheitsleistung in Höhe von 60,-€ zu zahlen, die bei ordnungsgemäßer Kündigung zurückgezahlt wird.(Entfällt bei Behinderung und Rentner)
2. Die Beitragsermäßigung für Schwerbehinderte erfolgt auf Antragstellung mit Kopie des SB-Ausweises.
3. Beitragszahlungen können nach erfolgtem Antrag an den Vorstand auch in Raten erfolgen. Die Raten sind nachweislich auf das Vereinskonto einzuzahlen. Nach Eingang der gesamten Summe, plus 2,-€ für Bearbeitung und Porto, wird die Angelberechtigung per Post versandt.
4. Mitglieder die nicht in bar ihre Beiträge auf der Jahresversammlung entrichten und bis zum 31.12. ihre Beträge per Überweisung oder im Online-Verfahren auf das Vereinskonto überweisen, müssen auch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,-€ bezahlen und erhalten die Angelberechtigung per Post.
5. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des LAV-MV.
6. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Vorstand schnellstmöglich mitzuteilen.
§4 Vereinskonto
Bank: Sparkasse Vorpommern
BIC: NOLADE 21 GRW
IBAN: DE57 1505 0500 0102 0195 76
§5 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich bis zum 31.12. des laufenden Jahres möglich.
§6 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde auf der Wahlberichtsversammlung am 14.01.2018 bestätigt und tritt danach in Kraft.
Der Vorstand