Finanzordnung
des Angelsportvereins "Stralsunder Angelfreunde e.V."
§1 Grundsätze
1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten und erzielten Erträgen stehen.
2. Für den Verein gilt generell das Kostendeckungsprinzip.
3. Im Rahmen des Solidaritätsprinzips müssen sich der Verein und seine Mitglieder die Aufrechterhaltung des Angelsportbetriebs ermöglichen.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder hieraus keine Zuwendungen.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§2 Haushaltsplan
1. Verwaltungskosten
Kosten der Geschäftsstelle
· Entschädigung für Unkosten durch die Geschäftsführung
· Betriebs-und Energiekosten
· Kosten für Raum mieten
2. Werbungskosten
· Arbeitsmaterialien, Druckerpatronen, Papier
· Werbeflyer, Stempel
· Visitenkarten, Kopfbögen
3. Veranstaltungskosten
· Pokale, Toiletten, Verpflegung
· Bootsmieten
-Jahresendveranstaltung
4. Kosten für Sport- und Arbeitsgeräte
-die Anschaffung von Sportgeräten
· die Anschaffung von Arbeitsgeräten
· Werterhaltung von Arbeitsgeräten
· Leihgebühren für Arbeitsgeräte
5. Aufwendungen für Ehrungen
· besondere Leistungen und Verdienste
· Ausscheiden langjähriger Mitglieder
· besondere Ehrentage
· Ehrenmitgliedschaften
6. Kostenvergütung für Trainer, Übungsleiter und Ausbilder
· Fahrtkostenvergütung zu Weiterbildung und Tagungen
· Vergütung für die Durchführung von Fischereischeinlehrgängen und anderen Schulungsformen
7. Fischereischeinlehrgänge
· Kosten für Kinder und Jugendliche betragen 40€ ohne Prüfungsgebühren
· Kosten für Erwachsene betragen 60€ ohne Prüfungsgebühren
· Kosten für anfallendes Lehr- und Schulungsmaterial
8. Ausgaben für Notar, Vereinsgericht und Steuern
· für Satzungsänderungen
· für Einreichungen beim Vereinsgericht
· für Einreichung von Finanzunterlagen beim Finanzamt
9. Einnahmen
· durch Angelveranstaltungen je nach Ausschreibung
· für die Durchführung von Fischereischeinlehrgängen
· durch Spenden und Zuwendungen
§3 Erhebung von Gebühren bei nichtgeleisteten Aufbaustunden
· Inhaber von LAV-MV Gewässerkarten leisten 4 Aufbaustunden pro Jahr
· nicht geleistete Stunden werden mit 20,-€ pro Stunde entschädigt
(Ab 2024 laut Mitgliederbeschluß 20,-€ pro Stunde)
· die Entschädigung ist bis spätestens zur nächsten Beitragskassierung zu begleichen
§4 Zuschüsse
· Zuschüsse von Kommunen und anderer öffentlicher wie privater Stellen fließen dem Verein zu
· Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit sind nur für diesen Zweck zu verwenden
§5 Kassenführung
· Die vorhandenen Geldmittel werden auf einem Vereinskonto bei der Sparkasse Vorpommern verwaltet.
· Bankunterschriftsvollmacht bei dem kontoführenden Geldinstitut erhält der nachstehende Personenkreis: der Vorsitzende und der Kassenwart.
· Für die Bank- und Kassenauszahlungsbelege ist grundsätzlich eine der genannten Unterschriften notwendig.
· Mit der Kassenführung des Angelsportvereins wird der Kassenwart beauftragt. Der Bargeldbestand darf die Summe von 500,00 Euro nicht überschreiten. Das Bargeld ist geschlossen in einer Geldkassette aufzubewahren. Der Kassenbestand muss ständig mit dem im Kassenbuch geführten Bestand übereinstimmen.
· Der Kassenwart ist verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben nach nummerierten Belegen laufend zu buchen. Im Kassenbuch müssen aus den Belegen der Buchungstag, die laufende Belegnummer, der Zweck der Zahlung bzw. der Einnahme und der Wert in Euro ersichtlich sein. Mit jeder Buchung muss der neue Kassenbestand ausgewiesen werden. Alle Ausgaben des Angelsportvereins werden auf der Grundlage des Finanzplanes vorgenommen. Darüber hinausgehende Ausgaben sind grundsätzlich zuvor im Vorstand zu behandeln und zu beschließen.
· Vom Kassenwart sind nur Zahlungen zu leisten, wenn sie vom Vorsitzenden bzw. wie o.a. vom Kassenwart abgezeichnet werden. Der Kassenwart kontrolliert die Zahlungen der Mitglieder an Beiträgen, Gebühren, Umlagen und Sicherheitsleistungen und ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich. Es sind Zahlungslisten zu führen, aus denen eventuelle säumige Mitglieder ermittelt und angemahnt werden können. Der Vorstand ist laufend zu informieren.
· Der Kassenwart beschafft die zur Ausübung des Angelsportes erforderlichen Unterlagen (Angelberechtigungen, Gewässerkarten usw.) für die Mitglieder, kassiert die dafür notwendigen Gelder und rechnet diese termingerecht an die dafür zuständigen Stellen ab.
· Zum Zeitpunkt der Jahresmitgliederversammlung haben die Rechnungsprüfer (Revisionskommission) die Kassen- und Bankführung, ihre Bestände und Belege sowie die Jahresrechnungen zu prüfen und das Ergebnis der Versammlung zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes vorzulegen.
· Das Finanzjahr entspricht der Zeitspanne zwischen den Prüfungstagen zu den Jahreshauptversammlungen der einzelnen Jahre. Die Jahreshauptversammlung wird nach Ende der Saison des laufenden Jahres einberufen, da sie mit der Kassierung für das Folgejahr einhergeht und diese wiederum auf Grund der finanziellen Verpflichtungen zu Beginn des neuen Sportjahres notwendig ist.
§6 Inkrafttreten
Die Finanzordnung wurde auf der Wahlberichtsversammlung am 17.12.2022 bestätigt und tritt danach in Kraft.
Der Vorstand