Mitglied im LAV-MV

Recht & Gesetz

Voraussetzung für das Angeln ist die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und Allgemeinverfügungen.  

In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen.

Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 14. Lebensjahr.

Bei Kinder unter 14 Jahre besteht die Möglichkeit des mit angeln lassen.

Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein).

Fischereigesetz MV
Mindestmaße MV
Küstenfischereiverordnung MV
Binnenfischereiverordnung MV
Gewässerordnung des LAV-MV
Allgemeinverfügung Hafen Stralsund